Das Österreichbild in den frühen Gesetzesvorgaben für Schulen

Abb. 46 Leopold Figl bei der Gründungssitzung der ÖVP am 17. April 1945

Eva Bruckner

 

„Wieder österreichisch werden“

“ (Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Landesschulrates für Niederösterreich (künftig LSR NÖ VOBl.) 15.8.1945, 1) Dieser Appell von Staatssekretär Leopold Figl im August 1945 gibt das Ziel vor, das Lehrer/ innen, Erzieher/innen, Eltern und Schüler/innen im Nachkriegsösterreich anstreben sollten. Doch welche rechtlichen Grundlagen wurden für den Schulbetrieb geschaffen, um diese Vorgaben zu realisieren? Welche Werte wurden vermittelt? Welche Anknüpfungspunkte gab es?

Die frühen Gesetzesvorgaben für Schulen(48) lieferten mit ihren Regelungen, Unterrichtsprinzipien und Erziehungszielen wichtige Informationen zum angestrebten Idealbild der Schuljugend im neuen Österreich und bildeten daher einen Schwerpunkt im Rahmen des Jubiläumsfondsprojekts „Das Österreichbild in AV-Medien für den GSKPB Unterricht und seine Repräsentanz bei AHS-Schülerinnen und Schülern“(49).

Dabei wurden folgende Fragestellungen behandelt:

  • Welches Österreichbild wird in den ersten Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs propagiert?
  • Welche Maßnahmen werden gesetzt, um bestimmte Ziele zu erreichen?
  • Welche Persönlichkeiten werden genannt?
  • Welche Ereignisse werden besonders hervorgehoben?

Insbesondere interessierte die Relevanz der oben genannten Fragestellungen für die Themenbereiche „Religion“, „Staatsbürgerliche Erziehung“, „Jubiläen und Gedenkfeiern“ sowie „Wirtschaft und Tourismus“. Weiters wurde erhoben, welche audiovisuellen Medien zur Aufbereitung des Unterrichts in den Schulen zum Einsatz kamen.

Abb. 47 historischer Klassenraum

Abb.48 aktueller Klassenraum 2021 Realgymnasium

1. Religion

Zu religiösen Bräuchen in Unterrichtsräumen finden sich in den frühen Gesetzestexten nur wenige Bestimmungen. Signifikant ist die Wiedereinführung einiger traditioneller Gepflogenheiten, welche an Österreichs Schulen vor der NSHerrschaft üblich waren und unter Berufung auf die Pflege des religiösen und von der österreichischen Volksmeinung hochgehaltenen Brauchtums 1946 wieder eingeführt wurden.

Unter dem nationalsozialistischen Regime war das Kreuz – das wichtigste Symbol des Christentums – aus österreichischen Schulräumen verbannt worden. Im April 1946 eröffnete das Bundesministerium für Unterricht, dass „durch Wiederanbringung der aus den Schulen entfernten Kreuze selbstverständlich kein Anstand besteht.“ Begründet wurde dies mit dem „in einer mehr als 1000 jährigen Geschichte verankerten, religiösen Volksbrauche der österreichischen Länder“ sowie mit der „selbstverständliche[n] Folge der Wiederherstellung der Unabhängigkeit Österreichs und der österreichischen Demokratie.“ (Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht [künftig BMU VOBl.)] 66/1946; LSR NÖ VOBl. 58/1946). Im Juni 1946 wurde diese Richtlinie auf jene Pflichtschulklassen beschränkt, in denen die Mehrzahl der Schüler/innen vom christlichen Religionsunterricht nicht abgemeldet war. (Verordnungsblatt für das Schulwesen in Kärnten [künftig LSR Kärnten VOBl.] 87/1946; LSR NÖ VOBl. 84/1946)

Etwas zurückhaltender war man vorerst bei der Wiedereinführung des Schulgebets. Bis zur endgültigen ministeriellen Regelung dieser Frage sollte es nur nach Mehrheitsbeschluss der Elternschaft wieder eingeführt werden. (LSR NÖ VOBl. 58/1946) Zunächst allein für den Gegenstand Religion vorgesehen, war es mit Beginn des Schuljahrs 1946/47 am Beginn und am Ende des Unterrichts zu verrichten. Diese Anweisung hob eine Verordnung vom Juli 1945 auf, der zufolge „der Unterricht mit einem Spruch zur Hebung des österreichischen Staats- und Volksgedankens zu beginnen sei“. (LSR Kärnten VOBl. 88/1946; LSR NÖ VOBl. 85/1946)

2. Staatsbürgerliche Erziehung

Von schulbehördlicher Seite wurden 1949 als die beiden wichtigsten Aufgaben der staatsbürgerlichen Erziehung die „Weckung und Pflege des österreichischen Heimat- und Kulturbewußtseins“ (Heimaterziehung) sowie „die Erziehung zu treuen und tüchtigen Bürgern der Republik“ (politische Erziehung) genannt. (BMU VOBl. 83/1949) Zahlreiche Verordnungen erschienen mit dem Ziel, den österreichischen Volkscharakter auszubilden und die Schuljugend dementsprechend zu erziehen.

 

Abb. 49 Vorzüge ddes Volkscharakters u.a. Versöhnlichkeit

Abb. 50 Österreichs Mission

2.1 Heimaterziehung

Um ein tiefes „Volks- und Kulturbewußtsein“ zu erreichen, sollte die „österreichische Eigenart im geistigen und wirtschaftlichen Schaffen in Vergangenheit und Gegenwart […] in allen dazu geeigneten Lehrfächern aller Schulstufen und Schultypen“ herausgearbeitet werden. (BMU VOBl. 83/1949) Was unter „österreichischer Eigenart“ zu verstehen ist, mögen die „Allgemeinen Richtlinien für Erziehung und Unterricht an den österreichischen Schulen“ des Staatsamts für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten von 1945 verdeutlichen. Dort werden „neben den Vorzügen unseres Volkscharakters, wie Liebenswürdigkeit, Höflichkeit, Versöhnlichkeit, auch die eigenen Fehler, wie allzu große Nachgiebigkeit, Empfindsamkeit, Anschmiegsamkeit“ genannt, welche die Jugend erkennen und „durch Festigkeit, Entschlossenheit und männliche Haltung“ überwinden sollte. (Verordnungsblatt des Stadtschulrates für Wien [künftig SSR Wien VOBl.] 15/1945; LSR NÖ VOBl. 25/1946)

Ebenso wichtig wie die Erziehung zum „bewussten Österreichertum“ war es, „die Bindungen und vielfältigen Beziehungen österreichischen Kulturschaffens mit dem aller anderen Kulturnationen“ immer wieder aufzuzeigen. (BMU VOBl. 83/1949) Auch hierzu stellte man im Staatsamt Überlegungen an. „Der Gedanke, daß Österreich nach seiner geographischen Lage, nach seiner geschichtlichen Entwicklung, nach seinen ethnologischen Verhältnissen, vor allem den spezifischen Fähigkeiten seiner Bevölkerung, als Vermittler zwischen den Kulturvölkern des Westens und den vielen kleinen Völkern in Mittel- und Osteuropa seine besondere Aufgabe hat, hat sich nun zur vollen Klarheit durchgerungen.“ (SSR Wien VOBl. 15/1945)

Im Sinne einer Erziehung „in österreichischem Geiste“ umspannte der Heimatkundeunterricht ein weites Themenfeld. Dieses reichte von Berichten über die Beseitigung der Kriegsschäden, der Errichtung einer Infrastruktur, den Leistungen und Erfolgen der Werktätigen im In- und Ausland, über die Sammlung heimatkundlicher Denkwürdigkeiten, über gemeinsame Gedenkfeiern zu wichtigen Ereignissen und über bedeutende Österreicher/innen auf allen Gebieten und aus allen Volksschichten bis zur Pflege heimischen Brauchtums, zum Naturschutz und zum Besuch heimischer Betriebsstätten. (BMU VOBl. 83/1949) Die Ständige Pädagogische Konferenz sprach sich 1956 für einen stärker auf die Gegenwart abgestimmten Unterricht aus, verbunden mit einer realistischen Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Staatsleben und dem Appell an Schüler/innen und Lehrer/innen, Österreich aus eigener Anschauung kennenzulernen. (BMU VOBl. 114/1956)

Abb. 51 Unsterblicher Mozart

Abb. 52 Stephansgroschen Rückseite

Abb. 53 Stephansgroschen Vorderseite

Der Geschichts- und Literaturunterricht sollte zu „echtem, weltaufgeschlossenem und weltverbundenem Österreichertum durch vergleichende Betrachtung von Schöpfungen“ in- und ausländischer Politiker/innen und Dichter/innen sowie durch Theaterbesuche und Dichtervorlesungen erziehen. In der bildenden Kunst standen Werke von Österreicherinnen und Österreichern und Künstlerinnen und Künstlern des Auslands auf dem Lehrplan. Im Rahmen der musikalischen Bildung wurde auf die Weltgeltung der österreichischen Musik explizit hingewiesen. (BMU VOBl. 83/1949) Anlässlich des 200. Geburtstags von Mozart sollte der Operndokumentarfilm „Unsterblicher Mozart“ an den Schulen gezeigt werden. Der 27. Jänner (Mozarts Geburtstag) jeden Jahres wurde für alle Schulen in Niederösterreich zum „Tag der Musik“ erklärt. (LSR NÖ VOBl. 1 u. 57/1956)

Zahlreiche Verordnungen betrafen Maßnahmen und Veranstaltungen, welche das Kulturgut bewahren, Traditionen fortführen sowie das Bekenntnis zu Österreich festigen sollten. Die Mitwirkung an bzw. der Erwerb und die Verwendung von Publikationen mit Österreichbezug wurden den Schuldirektionen nahegelegt oder angeordnet. So erfolgte z.B. 1946 ein Appell an die Lehrerschaft, an einem umfassenden kulturellen Sammelwerk über die österreichischen Mundarten mitzuwirken. (LSR NÖ VOBl. 95/1946) Das vom Bundesministerium für Unterricht an allen Schulen als einziges Wörterbuch zugelassene „Österreichische Wörterbuch“ bildete ab 1954 die Grundlage der Rechtschreibung in den Schulen. (LSR NÖ VOBl. 19/1954) Weiters sollten schulgeschichtliche Denkmäler an den Pflichtschulen – wie etwa Schulchroniken – erhalten, weitergeführt und im Fall gänzlicher Vernichtung während des Kriegs neu angelegt bzw. aus der Erinnerung rekonstruiert werden. (LSR NÖ VOBl. 107/1948)

Gegen Ende der 1940er- bis in die späten 1950er-Jahre kam dem Liedgut und den Singveranstaltungen ein hoher Stellenwert zu. Das Bundesministerium für Unterricht rief die Lehrerschaft aller Schulen Österreichs auf, sich an der Sammlung von Volksliedern des Österreichischen Volksliedwerks zu beteiligen. (BMU VOBl. 10/1948) Es fanden zahlreiche Volksliedtagungen, Lehrgänge für Volksliedforschung und -aufzeichnung sowie Singwochen statt. (z.B. BMU VOBl. 1.5.1951, 122; LSR Kärnten VOBl. 5/6 1954, 43–44; LSR NÖ VOBl. 72/1957)

Der Kunst-, Ausstellungs- und Museumsbetrieb konnte erst nach Beseitigung der Kriegsschäden wieder aufgenommen werden. Im Jahr 1948 wurde ein Mitarbeiter des höheren Dienstes am Kunsthistorischen Museum in Wien mit der Aufgabe betraut, eine Verbindung der staatlichen Kunstsammlungen mit den Schulen und Volksbildungseinrichtungen herzustellen und auszubauen. Schüler/innen und Teilnehmer/innen von Volksbildungseinrichtungen sollten durch sachkundige Führungen in den Sammlungen mit den wichtigsten Kunstwerken bekanntgemacht werden. (LSR NÖ VOBl. 98/1948) Die 1946 in Wien begonnenen und später auch von den Bundesländern und anderen Einrichtungen unterstützten Sammlungen für den Wiederaufbau des arg beschädigten Stephansdoms belegen den Wunsch, das wichtigste Wahrzeichen der Bundeshauptstadt zu erhalten. (LSR NÖ VOBl. 3/1952)

2.2 Politische Erziehung

Nach Kriegsende kam den Lehrerinnen und Lehrern die schwierige Aufgabe zu, einen geordneten Schulbetrieb herzustellen und die Jugend zu geistig selbstständigen und freien, demokratisch gesinnten Menschen zu erziehen. (LSR NÖ VOBl. 15.8.1945, 2) Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten sowie Junglehrer/innen wurden angehalten, Vorträge im Rahmen des Programms „Erziehung zur Demokratie“ zu besuchen. (LSR NÖ VOBl. 132/1947) Die Eltern sollten bei der Erziehung mitwirken und sich mit dem Lehrkörper der Schule zu einer Erziehungsgemeinschaft zusammenschließen. (LSR Kärnten VOBl. 18/1946; LSR NÖ VOBl. 11/1946) Schüler/innen, die Unterführer/ innen von HJ und BDM gewesen waren sowie Schüler/ innen der ehemaligen „Deutschen Heimschulen“ und „Nationalpolitischen Erziehungsanstalten“ mussten sich einer Überprüfung unterziehen. Schulfremde Propaganda wurde verboten. (LSR NÖ VOBl. 29/1945; LSR Kärnten VOBl. 10/1946) Alle Gegenstände, Bücher, Hoheitszeichen etc., „die an das verflossene Regime“ erinnerten, waren aus dem Schulhaus zu entfernen. (LSR Kärnten VOBl. 19/1946; LSR NÖ VOBl. 29/1946) In Schulgebäuden sollten die „Grundartikel der Bundesverfassung“ sowie die „Rechte und Pflichten der Staatsbürger“ in gut leserlicher Zierschrift dargestellt sein. (BMU VOBl. 83/1949) In den Anforderungen für die politische Erziehung zeichnet sich bereits 1949 der Neutralitätsgedanke ab, wenn die „auch in der Zukunft bedeutende Rolle Österreichs als einer freien unabhängigen Republik in der europäischen Politik ohne jede einseitige Bindung nach irgend einer Richtung besonders betont werden [muss].“ (BMU VOBl. 83/1949)

Zu einer lebendigen Staatsgesinnung gehörten auch die tiefe Achtung und Wertschätzung der staatlichen Symbole. In den Schulzimmern waren das Bild des Bundespräsidenten und das Bundeswappen anzubringen. Die 1953 erfolgte Erinnerung an Schulleitungen und Direktionen zeigt, dass man dieser Anordnung nicht allerorts nachgekommen war. (BMU VOBl. 83/1949; LSR Kärnten VOBl. 32/1953) Anlässlich des 80. Geburtstags von Bundespräsident Körner entfiel am 24. April 1953 der Unterricht. Es waren Schulfeiern zu veranstalten, um der Jugend die hohe Würde des Amts bewusst zu machen und um die staatsbürgerlichen Tugenden des Jubilars zu veranschaulichen, die den Schülerinnen und Schülern zum Vorbild dienen sollten. (LSR NÖ VOBl. 40/1953) Mit den gleichen Absichten wurde der 70. Geburtstag von Bundespräsident Schärf am 20. April 1960 gefeiert. In beiden Fällen sollte auf die Schlichtheit der Lebensführung der Amtsträger hingewiesen werden, (LSR NÖ VOBl. 33/1960) womit die traditionellen Herrschertugenden „Mäßigkeit“ und „Bescheidenheit“ auf das österreichische Staatsoberhaupt übertragen wurden.

Nach dem endgültigen Festlegen von Text und Melodie der österreichischen Bundeshymne 1947 sollten die Schüler/ innen über das Verhalten beim Ertönen der Hymne belehrt werden: „Die Hymne ist stehend in geziemender Haltung und von Schülern männlichen Geschlechts mit entblößtem Haupt anzuhören. Insoferne nicht mitgesungen wird, geziemt sich vollständiges Stillschweigen“. Die Bundeshymne wurde im Anschluss an Schulfunksendungen wie auch bei festlichen Anlässen gespielt. (LSR Kärnten VOBl. 53/1947; LSR NÖ VOBl. 66/1947) Zwei Jahre später erfolgte eine Verschärfung der Regel: Die Lehrerschaft sollte mit „allem Nachdruck“ darauf achten, „daß Text und Melodie der Bundeshymne von allen Schülern einwandfrei beherrscht werden und daß die Hymne bei feierlichen Anlässen auch von allen Schülern gesungen wird.“ (LSR NÖ VOBl. 106/1949)

Abb. 58 Tag der österreichischen Fahne (Für Tondokument auf Foto klicken)

Unter dem nationalsozialistischen Regime war die rotweiß- rote Fahne Österreichs verboten, aber schon während der Besatzungszeit war sie wieder in Verwendung. Das Bundeskanzleramt ordnete 1946 an, „
“ (LSR NÖ VOBl. 71/1946; LSR NÖ VOBl. 65/1947) Bei feierlichen Anlässen musste die österreichische Fahne neben der des betreffenden Bundeslandes verwendet werden. (BMU VOBl. 83/1949) Enorme Bedeutung erlangte die Fahnenehrung ab 1955, als anlässlich des Truppenabzugs der Alliierten am 25. Oktober an jeder Schule die österreichische Flagge gehisst wurde. (BMU VOBl. 83/1955) Am 11. September 1956 stimmte der Ministerrat einer alljährlich vom gesamten österreichischen Volk zu begehenden Nationalfeier, einem „Tag der österreichischen Fahne“ am 26. Oktober zu. Am 26. Oktober sollte künftig des ersten Tags in voller Freiheit und der erfolgten Erklärung der immerwährenden Neutralität Österreichs gedacht werden wie auch der Proklamation der Unabhängigkeit, der Unterzeichnung des Staatsvertrags, der Aufnahme in die Vereinten Nationen und des Beitritts zum Europarat. (LSR Kärnten VOBl. 57/1956)

An den nunmehr jährlich abgehaltenen Feierlichkeiten zum „Tag der österreichischen Fahne“ – ab 1965 Österreichischer Nationalfeiertag und ab 1967 gesetzlicher Feiertag – waren alle Österreicher/innen aufgerufen, sich „zur Feier des Symbols des einigen freien Österreichs […] festlich [zu] vereinen und in stets zunehmendem Maße dazu bei[zu] tragen, das Bekenntnis zu Österreich in allen Kreisen der Bevölkerung immer stärker zu verwurzeln.“ (LSR Kärnten VOBl. 49/1957) Bereits in der Eröffnungskonferenz des neuen Schuljahrs sollte mit der Planung der Maßnahmen für den 26. Oktober begonnen werden. Dem Ehrentag konnte im Unterricht der entsprechenden Woche Raum gegeben werden. (LSR Kärnten VOBl. 49/1957; LSR NÖ VOBl. 130/1957) In pädagogischen Zeitschriften(50) erschienen Beiträge mit Programmbeispielen für die Feier ebenso wie pathetische Artikel zu Fahne und Volk. Stets wurden Anlass und Wichtigkeit des „Tags der Fahne“ sowie der Freiheitswille und das Bekenntnis zu Österreich betont. (z.B. Hörler 1957, 460–465; Gsteu 1959, 449–454; Köberl, 1961, 410–414; Hartmann 1961, 414–420; Zens 1968, 480–483)

In den für das OeNB-Projekt durchgeführten Schüler/ innenbefragungen wurden in der Vorerhebung mit 299 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf die Frage: „Bitte gib an, welche historischen Ereignisse oder Personen aus der Zeit von 1945 bis heute du mit Österreich verbindest“ für Antworten mit Bezug zum 26. Oktober fünf Codes/Schlagworte vergeben. Erstgereiht ist „Staatsvertrag 1955“, zu dem 33 Schüler/innen Angaben machten, gefolgt von „Beschluss Immerwährende Neutralität“ (20), „Abzug der Besatzungsmächte“ (12), „Unabhängigkeitserklärung“ (7) und „Staatsfeiertag“ (2). Von den im Rahmen der Hauptbefragung gezeigten Filmausschnitten haben 132 der 285 teilnehmenden Schüler/innen die Sequenz „Österreich ist frei!“ aus der Austria Wochenschau (Nr. 44/1955) anlässlich der Staatsvertragsunterzeichnung 1955 richtig erkannt. Daraus lässt sich schließen, dass gegenwärtig einem Teil der befragten Schüler/ innen die Bedeutung des Nationalfeiertags für Österreich bewusst ist und von diesen zutreffend als historisches Ereignis nach 1945 eingestuft wird. Die Fahnenehrung dürfte in heutiger Zeit nicht mehr relevant sein, da die Begriffe „Fahne“, „Flagge“, „Fähnchen“ nicht genannt wurden.

Von den nach 1945 erschienenen Druckwerken und Kunstblättern zur Schaffung eines Österreichbewusstseins bei der Schuljugend können hier beispielhaft nur einige angeführt werden. Das Bundesministerium für Unterricht schrieb 1955 einen Wettbewerb für das Österreichische Jungbürgerbuch aus, welches österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten, bei Jungbürgerfeiern als Festgabe zu überreichen war. (BMU VOBl. 43/1955) Anlässlich des Tags der österreichischen Fahne 1957 sollte die Broschüre „Österreich. Freies Volk“ an Schüler/innen des Reifeprüfungsjahrgangs und an bestimmte Lehrkräfte verteilt werden sowie in den Schulbibliotheken zur Verfügung stehen. (LSR NÖ VOBl. 140/1957) Zur 150-Jahrfeier des Tiroler Freiheitskampfs erschienen 1959 die beiden Kunstblätter „Tiroler Helden“ und „Andreas Hofer“ als Unterrichtsbehelfe für die Fächer Geschichte und Heimatkunde. (LSR NÖ VOBl. 91/1959)

Im Jahr 1955 entstand im Bundeskanzleramt das Amt für Landesverteidigung, aus dem 1956 das Bundesministerium für Landesverteidigung gebildet wurde. Im Wehrgesetz vom 7. September 1955 ist die allgemeine Wehrpflicht für alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechts, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 51. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, verankert. Die ersten Wehrpflichtigen wurden am 15. Oktober 1956 einberufen. (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich 181/1955; www.bundesheer.at/facts/50jahrebh/ geschichte/index.shtml) (20.6.2021) Im selben Jahr verlautbarte die Ständige Pädagogische Konferenz, dass die allgemeine Wehrpflicht als eine staatsbürgerliche Pflicht anzusehen ist, welche mit der Erziehung zur Friedensgesinnung vereinbar ist und den Schülerinnen und Schülern durchaus verständlich gemacht werden kann. (BMU VOBl. 114/1956)

Abb. 59 Osterrichi-Urkunde 996

3. Jubiläen und Gedenkfeiern

In den politischen Gedenk- und Jubiläumsfeiern nach 1945, an denen auch Schulen partizipierten, standen prägende Meilensteine der österreichischen Landesgeschichte sowie Ereignisse der Nachkriegszeit im Mittelpunkt, welche mit der Befreiung und Wiedererlangung der Souveränität Österreichs zusammenhingen. Diese wurden oft mit dem Freiheitswillen der Bevölkerung und dem Streben nach Eigenständigkeit in Vergangenheit und Gegenwart verknüpft und boten auch Anlass, die Leistungen beim Wiederaufbau zu würdigen. Die erste große Gedenkfeier nach Kriegsende fand 1946 anlässlich der 950. Wiederkehr der erstmaligen Nennung Österreichs (Ostarrichi) in einer Urkunde statt. An der verpflichtend zu veranstaltenden „Österreich-Woche der Schuljugend“ mussten alle Schüler/innen bei der Gestaltung der Feiern mitwirken. Vorschläge zum Ablauf ergingen an die Schulen. Die Themen sollten nicht aus der Kriegs- und Dynastiegeschichte genommen werden, „sondern aus dem vergangenen und gegenwärtigen Volksleben“. (LSR Kärnten VOBl. 86, 111 u. 112/1946; LSR NÖ VOBl. 93 u. 112/1946)

 

Weitere denkwürdige Ereignisse waren unter anderen der hundertste Jahrestag der Märzrevolution (1848) und der Anschluss (12. März 1938) (LSR NÖ VOBl. 145/1947; LSR NÖ VOBl. 22/1948); der 10. Jahrestag der Unabhängigkeitserklärung Österreichs (27. April 1955) (LSR NÖ VOBl. 26 u. 35/1955); die Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrags (15. Mai 1955) (LSR Kärnten VOBl. 25/1956); der Österreichische Unabhängigkeitstag (25. Oktober 1955) (BMU VOBl. 83/1955); der 800. Jahrestag des „Privilegium minus“ (17. September 1956) (BMU VOBl. 108/1956) sowie die Republikfeiern 1965 (LSR NÖ VOBl. 57/1965).

 

Abb. 65 Der Heldenplatz, ein Ziel bei der Wienwoche

Abb. 66 Der Erzberg als wirtschaftlich und kulturell wichtige Landschaft und bedeutende Produktionsstätte

4. Wirtschaft und Tourismus

Die Schulleitungen wurden 1946 über die große Bedeutung des Fremdenverkehrs informiert, der neben der Landwirtschaft zu den wichtigsten Erwerbszweigen der österreichischen Volkswirtschaft gehörte. In diesem Sinne musste die Erziehung für den Fremdenverkehr schon bei den Schulkindern beginnen. Diese sollten in der Lage sein, Auskünfte über die Sehenswürdigkeiten des Heimatorts und der Umgebung sowie über Entfernungen, Fahrpläne, Haltestellen etc. zu geben und – auch im eigenen Interesse – Verkehrserziehung erhalten. Die Jugend war zur Ordnung und Reinlichkeit anzuleiten. Zudem sollten heimische Volksbräuche, Laienspiele, Sagen usw. liebevoll gepflegt werden. (LSR NÖ VOBl. 26/1946)

Im Jahr 1951 startete das Bundesministerium für Unterricht die Aktion „Österreichs Jugend lernt Wien kennen“. Die Initiative wurde als wesentlicher Faktor staatsbürgerlicher Erziehung gesehen und war zugleich eine Maßnahme zur Förderung des Tourismus. Im Zuge ihrer Besichtigungen konnten die Jugendlichen die Hauptstadt als kulturelles, wirtschaftliches und organisatorisches Zentrum Österreichs kostengünstig kennenlernen. (LSR NÖ VOBl. 51 u. 130/1951; LSR NÖ VOBl. 63/1953; BMU VOBl. 53/1956). Die Ständige Pädagogische Konferenz regte 1956 an, die Aktion mit der Besichtigung der Landeshauptstädte, wirtschaftlich und kulturell wichtiger Landschaften, bedeutender Produktionsstätten sowie durch Österreichreisen der Entlassungsschüler/innen(51) zu ergänzen. (BMU VOBl. 114/1956)

In weiteren Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs und der heimischen Wirtschaft, in welche Schulen in den 1950er-Jahren eingebunden waren, sollte z.B. auf die Ausstellung „Dienst am Volk“ im Wiener Künstlerhaus aufmerksam gemacht werden, da diese die Leistungen aller Zweige der Wirtschaft beim Wiederaufbau Österreichs zeigte. (LSR NÖ VOBl. 142/1952) Es wurde angeregt, Reproduktionen bekannter niederösterreichischer Gemälde des 19. Jahrhunderts für die Schulen zu erwerben, um damit heimische Künstler/innen zu unterstützen. (LSR NÖ VOBl. 44/1955) An Handarbeitslehrer/ innen und Arbeitslehrer/innen erging die Anweisung, Schülerinnen und Schülern die Verwendung von Waren österreichischer Herkunft im Handarbeitsunterricht zu empfehlen (LSR NÖ VOBl. 137/1957) usw.

Abb. 67 "Der Österreichische Schulfunk" Zeitschrift zur Information der Lehrer/innen

5. Audiovisuelle Medien

5.1 Schulfunk und Fernsehen

Am 5. Februar 1946 nahm der Schulfunk mit Genehmigung des Staatsamts für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten seine Tätigkeit wieder auf. Aus technischen Gründen konnten Schulfunksendungen vorerst nur in Wien und Niederösterreich gehört werden. (LSR Kärnten VOBl. 34/1946; LSR NÖ VOBl. 30/1946). Ein Jahr später erfolgte die Auflage, geeignete Schulfunksendungen mit der österreichischen Bundeshymne abzuschließen, um ihre Kenntnis in den Schulen zu verbreiten. (LSR Kärnten VOBl. 6/1947; LSR NÖ VOBl. 18/1947) Im Jahr 1949 wurde die Bildung einer österreichischen Schulfunkkommission mit der Aufgabe genehmigt, die pädagogisch-didaktischen und programmtechnischen Grundlinien des jährlichen Schulfunkprogramms festzulegen. (BMU VOBl. 54/1949) Der Schulfunk als gesamtösterreichische Schulangelegenheit war ein Unterrichtsmittel, das den Lehrplan der Schule ergänzen und bereichern sollte, weshalb die ausgestrahlten Sendungen ab 1952 der Approbation durch das Bundesministerium für Unterricht bedurften. (LSR NÖ VOBl. 86/1952)

Schulen und Elternvereine veranstalteten im Hinblick auf den erzieherischen und kulturellen Wert vieler Fernsehsendungen besondere TV-Vorführungen für Schüler/innen. Um einem wahllosen und möglicherweise erzieherisch nachteiligen Empfang von Fernsehsendungen vorzubeugen, wurden die Schul- und Internatsleitungen angewiesen, die Eignung der gewählten Programme für Kinder und Jugendliche festzustellen. (LSR NÖ VOBl. 55/1958) Das Schulfernsehen wurde in Österreich 1959 eingeführt und fand eine überwiegend gute Aufnahme. (LSR NÖ VOBl. 105/1963)

Abb. 68 Wandanschlag (Für Filmausschnitt "Wien im Schutt" auf Foto klicken)

5.2 Filme und Lichtbilder

Bei der Neugestaltung des Unterrichts nach Kriegsende kam der Verwendung von Film und Lichtbild mangels anderer Lehrmittel erhöhte Bedeutung zu. (SSR Wien VOBl. 3/1945) Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Einsatz von Lichtbild und Unterrichtsfilm wurden ausgebaut sowie die Anzahl der Abspielgeräte und Filmkopien vermehrt. Für die methodisch richtige Verwendung dieser Lehrmittel wurden Kurse angeboten. (BMU VOBl. 33/1955) Vor dem Sommer 1945 ordnete das Bundesministerium für Unterricht an, alle Unterrichtsfilme auf etwaige nationalsozialistische Inhalte oder Tendenzen hin genau zu überprüfen. Darüber hinaus fand 1946 eine Kontrolle der alliierten Kommission statt. Es gab Weisungen, welche Filme nicht mehr vorgeführt werden durften und welche mit oder ohne Änderungen weiter benutzbar waren. Analoge Bestimmungen galten auch für Lichtbildergruppen und Einzelbilder. (BMU VOBl. 24/1947; LSR NÖ VOBl. 53/1947; SSR Wien VOBl. 23/1947)

Die 1945 gegründete Staatliche Hauptstelle für Lichtbild und Bildungsfilm (1947 in Bundesstaatliche Hauptstelle für Lichtbild und Bildungsfilm – S.H.B.-Film umbenannt) (LSR Kärnten VOBl. 11 1947, 168) beschaffte oder stellte Lehrfilme für österreichische Schulen her. Durch Landesbild- und Bezirksbildstellen wurden die Unterrichtsfilme im ganzen Bundesgebiet an die Schulen zur Vorführung in den Klassen ausgegeben. Ende 1947 gab es an die 1.000 Kleinkinogeräte in den 5.000 österreichischen Schulen und an die 300 Unterrichtsfilme in etwa 20.000 Exemplaren. Die vorhandenen Filme behandelten vorwiegend naturwissenschaftliche Themen. Es fehlten vor allem Filme mit Österreich-Bezug. Eine der ersten Produktionen dieser Art war der Film „Wien im Schutt“(52) aus 1946, der den Zustand der Stadt in der Nachkriegszeit zeigte – Ruinen und erste Ansätze der Erneuerung: die Schuttaktion. (LSR Kärnten VOBl. 12 1947, 185–188)

Abb. 69 Das Urteil von Nürnberg (Zum Youtube auf Foto klicken)

Während der Besatzungszeit wurden auch Kulturfilme der Alliierten an den Schulen gezeigt. Das Bundesministerium für Unterrichtet richtete 1946 Schüler/innenvorstellungen wertvoller Filme in Kinos ein, deren Veranstaltung der Staatlichen Hauptstelle für den Bildungsfilm oblag. Als „wertvoll“ wurden zu dieser Zeit z.B. die Filmfolgen „Bilder aus Amerika“ oder „Bilder aus dem schönen Österreich“ eingestuft. (BMU VOBl. 67/1947; LSR NÖ VOBl. 161/1947) Die Hauptstelle veranstaltete ab 1948 auch Vorstellungen in Schulen, die neben Kulturfilmen ausgewählte Spielfilme an die Jugend heranbrachte. Spielfilmvorführungen durften maximal viermal im Schuljahr unter Beachtung bestimmter Gesichtspunkte gezeigt werden. (LSR Kärnten VOBl. 10/1958) Das Bundesministerium für Unterricht empfahl auch Filme für die staatsbürgerliche Erziehung, so z.B. 1961 „Eichmann und das Dritte Reich“ oder 1963 „Das Urteil von Nürnberg“ (LSR Kärnten VOBl. 9/10 1961, 52; LSR NÖ VOBl. 80/1963)

Um der Bedeutung der modernen Massenmedien für Bildung und Erziehung gerecht zu werden, ergingen bereits ab den 1940er-Jahren vermehrt Erlässe zur Hörfunk-, Filmund Fernseherziehung. Dabei wurde u.a. von zu häufigem Kinobesuch abgeraten; außerdem sollte das Jugendverbot von Filmen beachtet und Vorstellungen am frühen Nachmittag bevorzugt werden. (LSR NÖ VOBl. 50/1946; BMU VOBl. 80/1964) Im Jahr 1948 wurde im Bundesministerium für Unterricht die „Jugendkommission der Filmbegutachtungsstelle“ installiert, um die Zulässigkeit von Filmen für Jugendliche und Unmündige festzulegen. Das Landesjugendreferat Wien richtete 1959 eine Filmberatungsstelle ein. (SSR, VOBl. 8/1959). Der Stadtschulrat für Wien befürchtete negative Auswirkungen auf junge Menschen durch ungeeignete Filme und rief schulische und außerschulische Kräfte auf zusammenzuwirken, „damit die Jugend nicht hilflos dem Medium Film ausgeliefert ist.“ (SSR Wien VOBl. 32/1960)

Lichtbilder wurden für ebenso wichtig erachtet wie Filme. Aufgrund technischer Schwierigkeiten konnte die Bundesstaatliche Hauptstelle für Lichtbild und Bildungsfilm erst im Schuljahr 1949/50 eine einigermaßen zufriedenstellende Zahl an Diapositiven und modernen Diaprojektoren den einzelnen Bildstellen zuweisen. Die herauszugebenden Lichtbildreihen sollten von gesamtösterreichischem Interesse und in allen Bundesländern verwendbar sein. (LSR NÖ VOBl. 120/1949) Von den Schulen wurde erwartet, nach Möglichkeit u.a. die heimatkundlichen Stehbildreihen anzuschaffen. Im Jahr 1955 erschien ein Verzeichnis der seit 1947 herausgegebenen Lichtbildergruppen; 1957 war die Herausgabe von Stehbildreihen in Farbe aufgrund technischer und wirtschaftlicher Verbesserungen möglich. (LSR Kärnten VOBl. 8/1953; LSR NÖ VOBl. 19/1955; LSR Kärnten VOBl. 10/1957)

Die vom Bundesministerium für Unterricht forcierte moderne Unterrichtsgestaltung unter Einsatz audiovisueller Medien wurde zwar mit steigendem Erfolg von den Lehrenden umgesetzt, jedoch nicht von allen mitgetragen. Schon 1949 gab es die Aufforderung, diese Lehrmittel verstärkt einzusetzen, und auch in den 1960er-Jahren war dies noch nicht für alle selbstverständlich. Dafür wurden mehrere Ursachen vermutet. Zum einen wussten nicht alle Lehrenden, dass sie berechtigt waren, Filme, Lichtbilder und Vorführgeräte für den Schulgebrauch unentgeltlich zu entlehnen. Zum anderen lag es an der faktischen Unkenntnis der Geräte sowie an Qualitätsmängeln der audiovisuellen Hilfsmittel. Die Schulaufsichtsorgane sollten daher im Rahmen der Lehrer/ innenfortbildung Fragen der audiovisuellen Unterrichtshilfen stärker bzw. systematischer behandeln und vor allem praktische Vorführungen der Geräte zeigen. (LSR NÖ VOBl. 88/1947; SSR Wien VOBl. 35/1949; LSR NÖ VOBl. 105/1963)

Schulungen zur methodisch und technisch richtigen Anwendung sowie die steigende Produktion und Verteilung der AV-Medien und Abspielgeräte sollten zu deren häufigen Verwendung motivieren. Parallel dazu entstand die Sorge, die Schuljugend könnte für sie ungeeignete Filme und Sendungen sehen und negativ beeinflusst werden. Als Schutzmaßnahmen richteten die Behörden Filmbegutachtungskommissionen sowie Beratungsstellen ein, die Auskünfte zu Filmen gaben. Lehrende und Eltern wurden wiederholt auf die Wichtigkeit der Filmerziehung für Kinder und Jugendliche hingewiesen.

LITERATUR

Gsteu, Hermann (1959). Zum Tag der österreichischen Fahne. In: Erziehung und Unterricht, 449–454.

Hartmann, Leopold (1961). Der Tag der Fahne – einmal anders. In: Erziehung und Unterricht, 414–420.

Hörler, Hans (1957). Der Tag der österreichischen Fahne. In: Erziehung und Unterricht, 460–465.

Köberl, Franz (1961). Der Tag der österreichischen Fahne. In: Erziehung und Unterricht, 410–414.

Zens, Klemens (1968). Gedanken zur Feiergestaltung. In: Erziehung und Unterricht, 480–483.

dgpb © Eva Bruckner