3. Durch den Nationalsozialismus kontaminierte Begriffe werden in dieser Publikation kursiv und in Anführungszeichen gesetzt. Die originale Rechtschreibung aus der Zeit des Nationalsozialismus wird beibehalten, damit der Begriff in der entsprechenden Zeit verortet bleibt. (Beispiel: „Anschluß“)
4. Im Luxemburger Abkommen (1952) wurden Warenlieferungen im Wert von drei Milliarden Mark an Israel und die Zahlung von 450 Millionen Mark an die Jewish Claims Conference, eine Gesamtvertretung von 52 jüdischen Organisationen in westlichen Ländern, vereinbart.
5. Das Gelände des KZ Dachau diente bis 1965 zuerst in den ersten beiden Nachkriegsjahren als US-Internierungslager und danach als Flüchtlingslager für deutsche Staatsangehörige.
6. Das „Buchenwald-Narrativ“ vereinte insgesamt drei Hauptlinien: die Solidarität unter den Gefangenen unter der Führung kommunistischer Funktionshäftlinge, den Mythos der Selbstbefreiung und den „Buchenwald-Schwur“, eine Art Gelöbnis zum Aufbau einer friedlichen Welt unter stark antifaschistischem Vorzeichen.
7. Das „Speziallager Nr. 2 Buchenwald“ war eines von insgesamt zehn Lagern und drei Gefängnissen in der sowjetischen Besatzungszone, die von der Besatzungsmacht zur Internierung von Deutschen benutzt wurden.
8. Die Bedeutung des Ortes an sich sollte durch bauliche Veränderungen vollkommen verfälscht und zum Guten hin in einem kommunistisch-heroischen Sinn transformiert werden.