1. bpb (2012). Fernsehen im "Dritten Reich". (Zugriff 16. Dezember 2020 https://www.bpb.de/143311/fernsehen-im-dritten-reich )

2.  Fernsehen in Deutschland (Zugriff 16. Dezember 2020 https://de.wikipedia.org/wiki/Fernsehen_in_Deutschland#Geschichte

3. Vgl. Übereinkommen Rundfunk - Fernsehen (ÖVP - SPÖ) vom März 1963 (Zugriff 18. Dezember 2020  https://www.uibk.ac.at/zeitgeschichte/zis/library/rauchensteiner2.htm#dok3 )

4. Objektive Berichterstattung:

"Die Gesellschaft hat zu sorgen für...die objektive Information der Allgemeinheit in Form von Nachrichten, Reportagen, Kommentaren und Stellungnahmen und sachlicher Kritik am öffentlichen Leben, unter Berücksichtigung wichtiger Aussagen der öffentlichen Meinung..." (Rundfunkgesetz vom 8.7.1966, BGBI. Nr. 195/1966)

5. Publikumsrat https://de.wikipedia.org/wiki/ORF-Publikumsrat (Zugriff 18. Dezember 2020)

6. Grundsätze des ORF

  1. Die Würde des Menschen, seine Freiheit und Eigenverantwortlichkeit werden vom ORF in allen Sendungen berücksichtigt.
  2. Der ORF verzichtet in allen seinen Programmen darauf, gewaltsame oder angsterregende Sendungsinhalte alleine zum Zweck der Reichweitenmaximierung einzusetzen.
  3. Der rundfunkrechtliche Programmauftrag verpflichtet den ORF zu umfassender Information. Über Gewalt, ihre Vorbedingungen und Auswirkungen wird nicht aus Spekulation mit dem Sensationellen berichtet, sondern um eine Nachricht in ihrer ganzen Tragweite und die Zusammenhänge eines Ereignisses zu vermitteln.
  4. Die spekulative Trivialisierung von Programmen im Allgemeinen und von Informationssendungen im Besonderen lehnt der ORF aus seinem öffentlich-rechtlichen Selbstverständnis heraus ab.
  5. Der ORF bekennt sich insbesondere bei Talkshows in Radio und Fernsehen zu einer Gesprächsphilosophie, die der persönlichen Würde der Gäste, dem intellektuellen Nutzen für das Publikum und einer demokratischen Diskussionskultur verpflichtet ist.
  6. Die Wahrung der Würde der Person verlangt auch, dass die Intimsphäre des einzelnen zum Beispiel bei der Darstellung von Tod, Krankheit, Schmerz und Trauer nicht verletzt wird.
  7. Sexualität und Erotik sind von Obszönitäten und Pornographie zu unterscheiden. Der ORF sendet keine obszönen und pornographischen Darstellungen. Sexualität und Erotik sind legitime Programminhalte, aber sie werden nicht als einschaltquotenfördernde "Würze" über alle Programmsparten verstreut.
  8. Der ORF bietet ein breites Spektrum an Programmen für alle Altersgruppen. Bei der Programmzusammenstellung nimmt der ORF auf das im Tagesverlauf jeweils zu erwartende Publikum Rücksicht. Geschmacksicherheit, Takt und Niveau der Programmmacher sind hier im Besonderen gefordert.
  9. Aufgrund seines Selbstverständnisses als öffentliches Rundfunkunternehmen gibt sich der ORF immer wieder Rechenschaft darüber, wieweit er in bezug auf die Darstellung von Aggression, Gewalt und Intimität jenen Weg einhält, den journalistisches Ethos und guter Geschmack gebieten.

("Die Haltung des ORF zu Gewalt und Obszönität in Radio und Fernsehen", Hg. ORF 1993 zit. in Thomandl 1996, S. 188f)

7. siehe 4.4.3 ORF - Organisation nach 2001

8. Privatsender Unternehmensstruktur am Beispiel ATV

Abb. 82 Unternehmensstruktur am Beispiel atv

9. Doku-Soap: Diese Form wurde Mitte der 90er Jahre in Großbritannien von der BBC entwickelt und bedeutet dokumentarische Mehrteiler vom "wahren Leben", die sich an der Struktur und dem Spannungsaufbau der Seifenoper orientieren, wo beispielsweise mehrere Protagonisten, deren Geschichten durch die Parallelmontage kontrastiert werden.

10. Als Digitalfernsehen bezeichnet man die Ausstrahlung von Fernsehprogrammen in digitalisierter Form. Dazu werden die  analogen Bild- und Tonsignale in digitale Datenströme (Binärcodes) verwandelt.

11. Video on demand: TV on demand bietet den Fernsehzuseherinnen/ Fernsehzusehern die Möglichkeit, bestimmte Fernsehsendungen für den Konsum individuell auszuwählen bzw. zusammenzustellen.

12. Vgl. https://durchblicker.at/digitalfernsehen  (Zugriff 1.1.2021)

13. Die Quellen liefern unterschiedliche Daten: „Radio Österreich“ Nr. 49/1955: 5. Dezember; laut Info ORF Archiv: 23. bzw. 26. November (Wikipedia 2015).

14. Zeit im Bild. Moderne illustrierte Wochenschrift der Neuen Deutschen Verlags- gesellschaft GmbH, München. (Onlinedatenbank des Deutschen Historischen Museums, Zugriff am 9. Jänner 2015 unter www.dhm.de/datenbank/dhm.php; ursprünglich Die Zeit im Bild. Actuelle illustrierte Wochenschrift (Bildbeispiel in Wikimedia, Zugriff am 9. Jänner 2015 unter http:// upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/7d/Die_Zeit_im_Bild_1904.jpg.).