7. Beispiel Jugendschutzgesetze

Im internationalen Vergleich gibt es etliche Staaten, die kaum Bestimmungen im Bereich Jugendschutz und Kinderrechte vorweisen können, oder wo sie nur auf dem Papier bestehen.

In Deutschland wird das Jugendschutzgesetz auf Bundesebene vom Bundestag beschlossen,(21) in der Schweiz(22) finden sich die betreffenden Regelungen in den einzelnen Materiengesetzen wie z. B. der Gewerbeordnung.

In Österreich(23) ist der Jugendschutz Angelegenheit der Bundesländer. Alle neun Landtage haben in Österreich daher eigene Jugendschutzgesetze beschlossen. Diese unterscheiden sich zum Teil in einigen Punkten. Für Jugendliche gilt immer das Jugendschutzgesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.

Die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland haben ihre Jugendschutzgesetze aufeinander abgestimmt. Es gibt immer wieder Forderungen und Diskussionen, die eine Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze in allen Bundesländern beinhalten.

Auch innerhalb Europas gibt es relativ unterschiedliche Regelungen, was den Jugendschutz betrifft. So liegen beispielsweise die Altergrenzen für den Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken in den Staaten zwischen 16 und 20 Jahren.(24)

 

dgpb © Barbara Steininger

LITERATUR

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