Petition

Beispiel Burgenland

Abb. 69 Wappen Burgenland

Selbständiger Antrag des Petitionsausschusses auf Fassung einer Entschließung zur Petition des Jugend-Landtages vom 17. April 2008 betreffend Jugendmobilität landesweit (E 97) folgenden Inhalts:

Entschließung des Burgenländischen Landtages vom ……………… zur Petition des Jugend-Landtages vom 17. April 2008 betreffend Jugendmobilität landesweit (E 97)

Die engagierte und sachliche Darstellung der Standpunkte der Jugend wird vom Burgenländischen Landtag sehr begrüßt und er spricht sich auch dafür aus, dass der Jugend-Landtag zur Dauereinrichtung wird.

Die Teilnahme am Jugendlandtag erfordert nicht nur Freude am Mitgestalten und Verantwortungsbewusstsein, sondern auch die Bereitschaft, persönliche Energie und Freizeit zu investieren. Dafür gebührt den jungen Menschen Dank und Anerkennung.

Als Hauptanliegen haben sich in den Anträgen die Übernahme der Berufsschul-Internatskosten durch die Arbeitgeber, ein leistbarer Führerschein, die Ablehnung der Studiengebühren, eine generelle Lehrlingsfreifahrt und die Einführung des Unterrichtsfaches „politische Bildung“ ab der 8. Schulstufe herausgestellt.

Grundsätzlich ist zu den eingebrachten Petitionen anzumerken, dass sich der Burgenländische Landtag bereits mit sehr vielen Aspekten der angesprochenen Themenkreise auseinandergesetzt und dazu – erfreulicherweise in sehr hoher Übereinstimmung mit den Auffassungen des Jugend-Landtages – positioniert hat und seine Vorstellungen auch in zahlreichen Entschließungen je nach Zuständigkeit sowohl an die Landes- als auch an die Bundesregierung herangetragen hat.

Der Burgenländische Landtag hat beschlossen: Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Petitionsforderungen und - begründungen des Jugend-Landtages vom 17. April 2008 über das Thema Jugendmobilität landesweit entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten, soweit diese im eigenen Wirkungsbereich des Landes gelegen sind. Darüber hinaus gehende Forderungen der Petitionen sind an die jeweils zuständigen Stellen und Institutionen weiterzuleiten. In weiterer Folge sind sämtliche Stellungnahmen und Berichte dazu dem Präsidenten des Burgenländischen Landtages zu übermitteln, der die Information der Jugend-Abgeordneten zu gewährleisten hat.