Zentralverwaltungswirtschaft

1948-Propaganda zum 2. Jahresplan im Braunkohlenbergbau Mansfeld

In der Zentralverwaltungswirtschaft (Planwirtschaft) werden alle Wirtschaftsvorgänge zentral von der Regierung durch einen Plan gesteuert. Diese Planstelle muss schätzen, was in der Bevölkerung vermutlich benötigt wird. Sämtliche Güter und Dienstleistungen, auch die Preise und Löhne werden dann von einer Zentrale in einem Gesamtplan festgelegt. Dieser Plan, der viele Einzelpläne enthält, gilt für einen bestimmten Zeitraum. Die Planwirtschaft kann nur sehr langsam auf wirtschaftliche Veränderungen und die Bedürfnisse der Bevölkerung reagieren. Auch im Handel mit anderen Staaten hat sich gezeigt, dass die Planwirtschaft im Vergleich zur Marktwirtschaft nur sehr viel langsamer reagieren kann.

(bpb (2017). Zentralverwaltungswirtschaft.http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/161828/zentralverwaltungswirtschaft  Zugriff 7. Dezember 2017)