Schengen Abkommen
Schengen Abkommen
Abkommen zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden, das am 14. Juni 1985 unterzeichnet wurde, mit dem Ziel die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen schrittweise zu beseitigen und den freien Personenverkehr aller Staatsangehörigen der Unterzeichnerstaaten, der anderen Staaten der Gemeinschaft und von Drittländern zu regeln. Seit 1990 wurde, nach der Einbeziehung Italiens, die Zahl der Mitglieder um die späteren Beitrittsländer zur EU erweitert, wobei einige Staaten den Besitzstand nur teilweise übernommen und insbesondere die Grenzkontrollen beibehalten haben. Bei Bulgarien, Rumänien und Zypern steht der Beschluss 100 N o 8 / 2015 Anhang des Rates zur Abschaffung der Grenzkontrollen noch aus. Vier Drittstaaten gehören dem Schengen Raum ebenfalls an: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
(http://europa.eu/legislation_summaries/glossary/schengen_agreement_de.htm Zugriff am 29. Mai 2014)