Nationalrat
Übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Die 183 Mitglieder (= Abgeordneten) werden vom Bundesvolk direkt für fünf Jahre gewählt. Zu den Aufgaben gehört neben der Gesetzgebung auch die Kontrolle der Regierung, indem durch Anfragen die Arbeit der Bundesregierung geprüft werden kann. Der Nationalrat kann der Regierung oder einzelnen Mitgliedern das Vertrauen entziehen und so ihre Amtsenthebung erzwingen. Ebenso gehört die Entscheidung über den Bundeshaushalt (= Budget) zu den Aufgaben des Nationalrats, da die Vereinbarung des Staatsbudgets einen Gesetzesbeschluss erfordert.
(www.parlament.gv.at/PERK/NRBRBV/NR/index.shtml Zugriff 9. Dezember 2011);
Adamovich, Ludwig K.; Funk, Bernd-Christian (31985). Österreichisches Verfassungsrecht, Wien. S. 206f)