Grundversorgung
Die Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde bildet die Grundversorgungsvereinbarung (Gvv) zwischen dem Bund und den Bundesländern gem. Art. 15a B-VG (BGBl. Nr. I 80/2004). Die Grundversorgung umfasst Verpflegung, Bekleidung, Unterbringung sowie z.B. die Sicherung der Krankenversorgung, Maßnahmen für pflegebedürftige Personen, Information und Beratung oder die Sicherung des Schulbedarfs für Schüler/innen.
(http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/betreuung/start.aspx Zugriff 27. Mai 2014)