Atomsperrgesetz
Nachdem 1978 die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf durch eine Volkabstimmung mehrheitlich (50,5%) abgelehnt worden war, wurde im österreichischen Parlament das Atomsperrgsetz beschlossen, das besagt, dass in Österreich auch in Zukunft keine Kernkraftwerke ohne Volksabstimmung gebaut werden dürfen. Dieses Gesetz wurde 1999 durch das „Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich“ verschärft, indem es in den Verfassungsrang gehoben wurde.
(http://austria-forum.org/af/AustriaWiki/Bundesverfassungsgesetz_für_ein_atomfreies_Österreich Zugriff 15. August 2013)