Wahlrecht Vorarlberg

Abb. 57 Landeswappen Vorarlberg

Wahlrecht

Wahlberechtigt ("aktives Wahlrecht") für die Landtagswahl am 19. September 2004 sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, Landesbürger und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

aktualisiert: die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Keine Wahlplicht

Erstmals besteht bei dieser Landtagswahl keine Wahlpflicht mehr. Gewählt werden ("passives Wahlrecht") können nur Wahlberechtigte, die am Wahltag das 19. Lebensjahr vollendet haben.

aktualisiert: die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Stimmzettel

Spätestens am vierten Tag vor der Wahl muss der amtliche Wahlausweis und ein Stimmzettel im Briefkasten sein. Falls Sie, reklamieren Sie bei der Gemeinde.

Man kann somit den Stimmzettel auch schon zuhause ausfüllen. Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt, weil man ja den Stimmzettel auch erst in der Wahlzelle ausfüllen kann bzw. die daheim getroffene Entscheidung noch in der Wahlzelle mit einem neuen Stimmzettel aus dem Wahllokal korrigieren kann.

Man darf aber natürlich nicht mehrere Stimmzettel in ein Kuvert stecken, das wäre dann ungültig - außer alle Stimmzettel lauten auf dieselbe Partei, das zählt dann für einmal. Die Details der Landtagswahl sind im Landtagswahlgesetz geregelt.

Listenwahlrecht

Für die Landtagswahl gilt ein Listenwahlrecht mit Elementen der Persönlichkeitswahl: Für Kandidaten jener Liste, die man gewählt hat, können insgesamt 3 Vorzugsstimmen vergeben werden, maximal 2 für einen Kandidaten.

Bezirkswahl

Die Landtagswahl ist eine Bezirkswahl, d.h. die Mandate werden zunächst in den Bezirken vergeben. Der "Überhang" kommt ins zweite Ermittlungsverfahren. Dort werden alle Parteien berücksichtigt, die entweder in einem Bezirk ein Grundmandat oder landesweit 5 Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben.

Wahl mit Wahlkarte

Neben der persönlichen Stimmabgabe im heimatlichen Wahllokal gibt es die Möglichkeit der Wahl per Wahlkarte: die Wahlkarten müssen bis spätestens am dritten Tag vor der Wahl schriftlich oder mündlich in der Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Mit der Wahlkarten kann man in einem anderen als im Heimsprengel wählen. Eine Briefwahl ist nicht möglich.

aktualisiert: oder mittels Briefwahl auch außerhalb der Landesgrenzen.

Vorzugsstimme

Vorzugsstimmen sind nur für Kandidaten einer Partei gültig und nur für Kandidaten der Partei, die man gewählt hat - es gibt also kein Stimmensplitting. Insgesamt kann man drei Vorzugsstimmen vergeben, zwei davon kann man auf einen Kandidaten vereinen.

Ungefähr drei Prozent der Wähler einer Partei können den Listenplatz eines Kandidaten um einen Platz verbessern, etwa sechs Prozent um zwei Stellen und so weiter.

Eine weitere Auswirkung der Vorzugsstimmen: Zwölf Prozent der Wähler einer Partei können dadurch jenem Kandidaten dieser Partei, der die meisten Vorzugsstimmen bekam, ein so genanntes Vorzugsstimmen-Mandat verschaffen, er kommt also in den Landtag auch wenn er aufgrund seiner Reihung auf der ist, keinen Anspruch auf ein Mandat hätte.

(http://vorarlberg.orf.at/magazin/klickpunkt/tipps/stories/18210  Zugriff 5. Dezember 2009; https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320620.html#Allgemeines  Zugriff 4. Juni 2015;

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/6.html#Briefwahl Zugriff 18. September 2020)